2017-03-02 – Gesucht: Betriebe, die durch Abschiebungen Mitarbeiter verlieren oder verloren haben

Erfolgreicher Aufruf

Dem Aufruf der Initiative „Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge“ sind viele Betriebe und Unternehmen, die durch Abschiebung Mitarbeiter bereits verloren haben oder noch in Ungewissheit leben, gefolgt – danke!

Frau Meier hat zwischenzeitlich mit vielen Betroffenen und mit Repräsentanten von Politik und Verwaltung gesprochen und ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass jeder Unternehmer, der in einer vergleichbaren Situation ist, seine Lage und das persönliche Schicksal des Mitarbeiters per Brief oder e-mail der Landesregierung: 

Frau Regierungspräsidentin Nicolette Kressl
Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
poststelle@rpk.bwl.de

Herrn Minister Thomas Strobl
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
poststelle@im.bwl.de

Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Staatsministerium Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart

poststelle@stm.bwl.de

unter Bezug auf die Koalitionsvereinbarungen vom 07.03.2017 ( Mitteilung von Andreas Schwarz MdL Fraktion GRÜNE, s.u.) mitteilen sollte.

Als Vorlage für ein solches Schreiben kann der Brief von Frau Meier an die Regierungspräsidentin Nicolette Kressl, Regierungspräsidium Karlsruhe verwendet werden ( Brief als PDF )


Koalitionsvereibarungen vom 07.03.2017

Information vom 13. März 2017 von Herrn Andreas Schwarz MdL Fraktion GRÜNE über die Einigung der Vertreter der Koalition am Dienstagmorgen den 7. März 2017 in der badenwürtembergischen Landesregierung bei einem eigens zu diesem Thema angesetzten Treffen:

Wir haben uns in der Koalition u.a. darauf verständigt, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe damit beauftragt wird bei sämtlichen Geduldeten, die die erforderlichen Aufenthaltszeiten für einer der Bleiberechtsreglungen erfüllen, zu prüfen ob auch die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind.  In diesem Fall kann nach den insoweit maßgeblichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.  Zudem wird das Regierungspräsidium Karlsruhe pro aktiv prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung gegeben sind. Diese Vereinbarung gilt nicht nur für afghanische Geduldete, sondern für alle Geduldete!  
 
Zudem haben wir uns darauf verständigt, dass eine sorgfältigere Einzelfallprüfung stattfinden wird.  Das Regierungspräsidium Karlsruhe soll künftig bei allen nur geduldeten Personen prüfen, ob drei Ausnahmeregelungen im Aufenthaltsgesetz auf sie zutreffen. Diese zielen auf gut integrierte Migranten, die lange in Deutschland leben und hier eine Ausbildung absolvieren oder ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Trifft einer der drei umfangreichen Ausnahme Paragraphen zu, soll das PR die betroffenen Personen von sich aus darauf hinweisen, dass sie auf diesem Weg eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können.


Aufruf der Initiative  „Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge“


Gesucht: Betriebe, die durch Abschiebungen Mitarbeiter verlieren oder verloren haben

Für ihre Initiative  „Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge“ sucht Frau Beate Meier von der Erwin Meier GmbH Bauunternehmung in Eichstetten am Kaiserstuhl die Unterstützung  von möglichst vielen anderen Betrieben und Unternehmen.

Das Bauunternehmen Meier hat in einem gambischen Geflüchteten einen guten Mitarbeiter gefunden, der dringend benötigt wird. Nun soll der Betreffende zum zweiten Mal abgeschoben werden.


Frau Meier möchte sich nun mit einem Brief an den Bundestagsabgeordneten Matern von Marschall wenden und fordert ein Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge (  …  Brief )

Außerdem hat Frau Meier an Frau Dr. Sandra Detzer eine Bürgeranfrage zum Asylverfahren eingereicht. Frau Dr. Detzer ist Landesvorsitzende der Grünen und setzt sich für ein „kleines Einwanderungsrecht“ ein ( …  Anfrage )


Wo gibt es ähnliche Fälle? Bitte teilen Sie Frau Meier mit, wenn Sie Firmen kennen, die Flüchtlingen – gleichgültig welcher Nationalität – eingestellt haben oder ihnen einen Ausbildungsplatz geben wollten und dies durch Abschiebepraxis in unserem Land vereitelt wurde oder werden soll.

Infos an:
Beate Meier, info@erwin-meier.de

Geben Sie an:

  • Name und Ort des Unternehmens
  • Handwerk oder Branche
  • wenn möglich: E-Mail-Adresse und/oder Telefon
  • wenn möglich: Vorname des Geflüchteten, Erster Buchstabe des Nachnamens (Datenschutz!)

Frau Meier bräuchte die Kontakte ziemlich rasch.

Da dies eine Initiative der potenziellen Arbeitgeber für Geflüchtete ist, hoffen wir, dass sich möglichst viele Unternehmen daran beteiligen. Aber auch ähnliche Briefe an die Landtags- und Bundestags-Abgeordneten der jeweiligen Kreise sind möglich und erwünscht.


Wenn Betriebe über Nacht ihre Angestellten verlieren

Der Flüchtling Badinding Jaiteh aus Gambia war für einen Betrieb in Eichstetten eine wichtige Kraft – jetzt musste der 41-Jährige das Land verlassen. Er wurde nach Italien abgeschoben, dort hatte er seinen Asylantrag gestellt.

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Quelle: badische-zeitung.de | Foto: Meier | mehr zum Thema Asyl …