2017-01-26: Der Status zählt – Wenn Flüchtlinge ein Praktikum machen wollen

Der Status zählt – Wenn Flüchtlinge ein Praktikum machen wollen.

Wollen Selbstständige einen Flüchtling als Praktikanten beschäftigen, braucht dieser dafür mitunter eine Erlaubnis. Darauf weisen das Bildungsministerium und das Bundesinstitut für Berufsbildung hin.

Einfach ist es bei Hospitanzen: Eine Hospitanz liegt vor, wenn jemand nur Gast im Betrieb ist und die Arbeitsabläufe beobachtet, sie aber nicht selbst ausführt. Hospitanzen sind ohne Erlaubnis möglich. Bei einem Praktikum kommt es auf den Aufenthaltsstatus an. Wer eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann ohne Einschränkungen ein Praktikum aufnehmen. Mit einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung wird dagegen eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde benötigt.

Quelle:  Uni-Kurs für Geflüchtete (veröffentlicht am Fr, 27. Januar 2017 auf badische-zeitung.de)

Weitere Informationen unter http://www.jobstarter.de